ARBEITSRECHT TRIER
KANZLEI ZAHNHAUSEN/DR.ROGGENFELDER & KOLLEGEN
Das deutsche Arbeitsrecht umfasst zahlreiche Regelungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das Arbeitsrecht bildet die Summe der rechtlichen Normen, welche die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit regulieren. Hier kommen zudem Einzelgesetze wie zum Beispiel Betriebsverfassungs-, Kündigungsschutz-, Jugendarbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz zur Geltung. Nicht zuletzt durch die Einzelgesetze ist das heutige Arbeitsrecht stetig komplexer geworden, dessen Beachtung und Bearbeitung für Unternehmen einen enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedeutet.
WIE KANN ICH MICH GUT ÜBER ARBEITSRECHTLICHE FRAGEN INFORMIEREN?
Zusätzlich ist typisch für das Arbeitsrecht, dass hier häufiger als in anderen Rechtsgebieten, Rechtsstreitigkeiten vor allem durch Kompromisse und Einigungen beigelegt werden. Hier ist nicht nur das Fachwissen des bearbeitenden Anwalts gefragt, sondern auch Erfahrung in der Verhandlungsführung, Einfühlungsvermögen und ein Gespür für taktisches Vorgehen.
Unser erfahrener Rechtsanwalt Dr. Thomas Roggenfelder berät und vertritt Sie gerne im Bereich des Arbeitsrechtes.
Wenden Sie sich zum Zwecke einer Terminvereinbarung bitte an unser freundliches Büropersonal.
WEITERE ERSTINFORMATIONEN RUND UMS ARBEITSRECHT
WIE SIEHT DER ARBEITSVERTRAG AUS?
Beim Arbeitsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag mit hinzukommender sozialer Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber. Der Arbeitsvertrag regelt die jeweiligen Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers und kann zunächst einmal von allen Beteiligten frei geregelt werden. Zur Regelung der sozialen Abhängigkeit des Arbeitnehmers gibt es allerdings zu beachtende arbeitsrechtliche Verordnungen.
Arbeitsverträge können auf befristeter wie unbefristeter Basis geschlossen werden. Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages sind jedoch bestimmte Voraussetzungen einzuhalten, beispielsweise darf der Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund höchstens für die Dauer von zwei Jahren befristet werden. In diesem Zeitraum sind drei Verlängerungen möglich. Allerdings darf davon abweichend auch länger und öfter befristet werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt wie u. a. die Vertretung eines Arbeitnehmers oder Saisonarbeit. Im Falle fehlender Voraussetzungen zum befristeten Vertrag liegt gemäß deutschem Arbeitsrecht ein unbefristeter Vertrag vor.
WELCHEN EINFLUSS HABEN TARIFVERTRÄGE?
Der Einfluss von Tarifverträgen auf Arbeitsverträge ist nicht zu unterschätzen. Dies kann auf mehrere Arten geschehen: So tritt die Tarifbindung ein, wenn der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied und der Arbeitgeber Verbandsmitglied ist. Außerdem kann die Verbindung aber auch individuell durch eine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag hergestellt werden. Dabei ist gesondert zu prüfen, welcher Tarifvertrag für den konkreten Arbeitsvertrag gilt, da die Bezugnahmeklauseln möglicherweise unterschiedlich formuliert sein können. Zuletzt gibt es im deutschen Arbeitsrecht noch allgemeinverbindliche Tarifverträge. Diese gelten dann zwingend für das Arbeitsverhältnis, gleichviel, ob darauf Bezug genommen wurde oder nicht. In einem Fall, wo der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist und im Falle der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages kann durch den Arbeitsvertrag nicht von diesem abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag dies nicht ausdrücklich gestattet.
WIR FORMULIERE ICH EINE KÜNDIGUNG KORREKT?
Im deutschen Arbeitsrecht stellt eine Kündigung eine einseitige Erklärung dar, die ein Arbeitsverhältnis beendet. Sie ist an bestimmte formelle Regelungen gebunden und gesetzlich eingeschränkt. Eine Kündigung ist erst mit der handschriftlichen Unterschrift einer bevollmächtigten Person wirksam. Dem gegenüber kann der Arbeitnehmer per Schriftform ohne Angabe von Gründen sein Arbeitsverhältnis jederzeit kündigen.
Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie unabhängig von Ihrem weiteren Vorgehen darauf achten, wann und in welcher Form Sie diese erhalten haben. Bewahren Sie zunächst auch den Briefumschlag auf. Jetzt müssen verschiedene, im Arbeitsrecht vorgegebene Fristen eingehalten werden. Hier gilt es, sorgfältig vorzugehen, denn diese Fristen sind teilweise nur gewahrt, wenn Sie rechtzeitig eine formell korrekte Klage bei dem zuständigen Gericht einreichen.
LOHN UND GEHALT - WAS IST MEIN GUTES RECHT ?
Der Lohn, das Gehalt oder schlicht das Arbeitsentgelt sind die im Arbeitsvertrag festgesetzten Vergütungen für die von dem Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung. Das Arbeitsentgelt kann dabei aus einem feststehenden, monatlichen Gehalt bestehen, in der Praxis jedoch sind zusätzliche Leistungen und Gratifikationen bzw. zusammengesetzte Löhne nicht unüblich. Das Arbeitsrecht behandelt auch die entsprechenden Berechnungsmodelle. Hier spielen die Inhalte des Arbeitsvertrages sowie einschlägige Tarifverträge eine Rolle. Ein rechtlicher Anspruch auf die Zahlung der Vergütung besteht auch in dem Fall, dass dieser Bereich beim Vertragsabschluss vergessen wurde.
Sollte der Arbeitgeber die Vergütung zu der im Arbeitsvertrag festgesetzten Zeit nicht erfüllen können, gibt es verschiedene arbeitsrechtliche Möglichkeiten, um den Zahlungsanspruch abzusichern. Im Einzelnen kann die Arbeitsleistung bis zur Bezahlung durch den Arbeitgeber zurückgehalten (sog. Zurückbehaltungsrecht) werden. Nach dem Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB gilt dies im Umkehrschluss natürlich auch für den Arbeitgeber im Falle ausbleibender Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer.
WIE BIN ICH UM URLAUB ABGESICHERT?
Arbeitsrechtlich gesehen stellt der Urlaub einer zur Erholung dienende Dienstbefreiung des Arbeitnehmers dar, wobei die Weiterzahlung seines Arbeitsentgeltes in dieser Zeit Urlaubsentgelt genannt wird. Das Bundesurlaubsgesetz regelt Ansprüche und Pflichten der Arbeitnehmer in diesem Bereich. Zusätzliche Bestimmungen finden sich außerdem zum Mindesturlaub in den entsprechenden Tarifverträgen und für gewöhnlich im Arbeitsvertrag selber.
Der Arbeitnehmer muss darauf achten, seinen Urlaub rechtzeitig beim Arbeitgeber zu beantragen, damit dieser entsprechend planen kann. Eine Selbstbeurlaubung ist hierbei im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich nicht möglich. Des Weiteren muss der Urlaub dem gesetzlichen Motiv folgend zur Abholung genutzt werden. Jeder Arbeitnehmer hat dem Bundesurlaubsgesetz zufolge einen Anspruch auf einen bezahlten Mindesturlaub. Dabei ist es egal, ob der Arbeitnehmer in Vollzeit oder Teilzeit, als Aushilfe, Praktikant oder Auszubildender beschäftigt ist. In manchen Fällen wird die Höhe dieses Urlaubsanspruches nach Beschäftigungszeit oder Lebensalter gestaffelt. In diesen wie weiteren Fragen des Arbeitsrechtes beraten wir Sie gerne