IHRE ANWÄLTE IN TRIER
Wir erbringen eine umfassende Rechtsberatung und Vertretung in den nachfolgend genannten Rechtsgebieten. Zielsetzung unserer Tätigkeit ist eine umfassende Beratung sowie die loyale, konsequente und zielstrebige Durchsetzung Ihrer Interessen. Somit bieten wir Ihnen herausragende anwaltliche Dienstleistungen bei transparenter Kostenstruktur.
BANKRECHT
Unsere langjährige praktische Erfahrung und die Fachkenntnisse in diesem Gebiet erweisen sich bei Anliegen, Problemen, Fragen und Streitigkeiten rund um Fonds, Beteiligung, Kick Back oder Kapitalanlage als sehr fachlich. Eine fehlerhafte Anlageberatung bildet häufig den Auslöser für Uneinigkeiten. Für uns spielt es keine Rolle, ob es sich um private oder gewerbliche Auftraggeber handelt.
BANKRECHT
Unsere langjährige praktische Erfahrung und die Fachkenntnisse in diesem Gebiet erweisen sich bei Anliegen, Problemen, Fragen und Streitigkeiten rund um Fonds, Beteiligung, Kick Back oder Kapitalanlage als sehr fachlich. Eine fehlerhafte Anlageberatung bildet häufig den Auslöser für Uneinigkeiten. Für uns spielt es keine Rolle, ob es sich um private oder gewerbliche Auftraggeber handelt.
BAURECHT
Alle Rechtsnormen, welche Bauvorhaben betreffen, werden zum Baurecht gezählt. Wir intervenieren bei Fragen, Problemen und Anliegen im Bereich von Baumängel, Baurecht und ähnliche Gebiete mit unserer langjährigen Erfahrungen sehr erfolgreich. Treten Probleme im Zusammenhang mit Bauzeitverschiebungen durch den Werkunternehmer auf, unterstützen wir unsere Klienten bei weiteren Vorgehensmaßnahmen.
STRAFRECHT /WIRTSCHAFTS
STRAFRECHT
Wir bearbeiten Straftaten im Bereich der Kapitaldelikte, mittlerer und einfacher Delikte, aus den Bereichen Betäubungsmittel- und Sexualstrafrecht sowie Taten, die im Bereich der Wirtschaftskriminalität auftreten und stellen bei Steuerhinterziehung, Bestechung und Bestechlichkeit einen ersten, vertrauenswürdigen Ansprechpartner dar. Die im Steuerrecht angeführten Straftaten wie Untreue und weitere Wirtschaftsstraftaten werden von uns individuell und mit Augenmerk auf die jeweiligen Tatbestände bearbeitet.
ARBEITSRECHT
Alle Gesetze, Verordnungen und weitere verbindlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit einer unselbständigen Erwerbstätigkeit stehen, werden durch das Arbeitsrecht geregelt.
Obwohl dadurch bereits viele Unklarheiten und Fragen beantwortet bzw. geklärt werden können, kann es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern kommen.
WIRTSCHAFTS-RECHT
Unsere langjährige praktische Erfahrung und die Fachkenntnisse in diesem Gebiet erweisen sich bei Anliegen, Problemen, Fragen und Streitigkeiten rund um Fonds, Beteiligung, Kick Back oder Kapitalanlage als sehr fachlich. Eine fehlerhafte Anlageberatung bildet häufig den Auslöser für Uneinigkeiten. Für uns spielt es keine Rolle, ob es sich um private oder gewerbliche Auftraggeber handelt.